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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lean-Pro GmbH & Co.KG

Stand: Januar 2018

§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Lean-Pro GmbH & Co.KG (nachfolgend Fa. Lean-Pro genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der Firma Lean-Pro in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Firma Lean-Pro sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch den Vermieter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Form. Die entsprechende Auftragserteilung durch den Mieter ist bindend.

§3 Mietdauer
Die Mietdauer beginnt, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde, mit dem Tag des Aufbaus (der Abholung), und endet mit dem Tag des Abbaus (der Rückgabe). Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten erfolgen. Die Mietdauer bezieht sich in der Regel auf 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet. Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Rückgabetag bis 10 Uhr.

§4 Zahlungen/ Preise
Im Normalfall erfolgt die Bezahlung des gesamten Mietumfanges/ Auftrages direkt im Anschluss der Fertigstellung (Abholung, Aufbau, Installation), und der Abnahme durch den Auftraggeber, oder anderer befugter Personen. Eine Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt kann nur mit ausdrücklicher Sondervereinbarung im Angebot oder der Auftragsbestätigung erfolgen. Sollte all dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen in bar per Vorauskasse. Die Fa. Lean-Pro behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern. Ein ungerechtfertigter und nicht vereinbarter Abzug, sowie fällige aber nicht beglichene Verzugszinsen, werden nachberechnet und eingefordert.

§5 Rechnungszusendung per E-Mail
Mit Annahme eines Auftrages erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Rechnungszustellung einverstanden. Der Kunde erhält die Rechnungen auf elektronischen Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die Fa. Lean-Pro ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene EMail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an Fa. Lean-Pro (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, Fa. Lean-Pro unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse Fa. Lean-Pro nicht bekannt gegeben hat. Fa. Lean-Pro haftet nicht für Schäden die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

§6 Gewährleistung und Haftung
Die Fa. Lean-Pro Verpichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt in den Geschäftsräumen der Firma Lean-Pro oder bei Anlieferung am Veranstaltungsort. Anfallende Transportkosten werden gesondert berechnet. Die Fa. Lean-Pro ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpichtet.

§7 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 7 überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist die Fa. Lean-Pro nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die Fa. Lean-Pro zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§8 Schadensersatz
Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln von Fa. Lean-Pro beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Fa. Lean-Pro ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten der Fa. Lean-Pro. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) ohne Fachpersonal der Fa. Lean-Pro wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe. Wird Material ohne Personalangemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.

§9 Pflichten des Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die Fa. Lean-Pro zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter hat für eine störungs- und einwandfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, der Fa. Lean-Pro den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert der Fa. Lean-Pro zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste, Brand, Diebstahl und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Fa. Lean-Pro hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle, pro Tag vereinbarte Vergütung, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, der Fa. Lean-Pro durch die verspätete Rückgabe entstandene Kosten in vollem Umfang zu erstatten.

§10 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist der Fa. Lean-Pro auf Verlangen nachzuweisen

§11 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn. 50% des vereinbarten Mietpreises berechnen wir, wenn bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Fa. Lean-Pro maßgeblich.

§12 Genehmigungen, Rigging u. Hängepunkte in Hallen oder Sälen
Der Mieter hat Sorge zu tragen, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten bzw. zu erfüllen, sich um alle notwendigen Genehmigungen zu kümmern und diese ggf. auf Verlangen der Fa. Lean-Pro vorzuweisen. Sollte ein Auftrag wegen fehlender oder falscher Genehmigungen gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, so ist dies nicht das Verschulden der Fa. Lean-Pro, und es erfolgt die normale Berechnung. Sind durch diverse Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, so hat der Auftraggeber sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist die Fa. Lean-Pro von jeglicher Haftung entbunden.

§13 Eigentumsvorbehalt
Alle Mietgegenstände sind Eigentum der Fa. Lean-Pro.

§14 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§15 Verbrauchsmaterial, Handelsware, Weiterveräußerungsklausel
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Fa. Lean-Pro, auch wenn diese mit anderen Geräten, Teilen und Sachen des Mieters, Käufers vermischt bzw. verbaut werden. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Mieters/Käufers. Eine Rückerstattung des Kaufpreises von Leuchtmitteln, die während des Mietzeitraums vom Mieter ersetzt wurden, kann nur dann erfolgen, wenn der vermutlich defekte Brenner der Fa. Lean-Pro zurückgeliefert wird. Die Fa. Lean-Pro wird über eine Rückerstattung in Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen (des defekten Leuchtmittels des jeweiligen Herstellers) entscheiden. Der Käufer ist befugt, unsere an Ihn verkauften Geräte(Gegenstände) im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

§16 Schlussabstimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Fa. Lean-Pro und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Paderborn. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.

Lean-Pro GmbH & Co.KG
Am Mühlenteich 6
33106 Paderborn
Telefon:(+49) 0 52 54.64 75 30
Telefax:(+49) 0 52 54.64 75 39
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Internet: www. Lean-Pro.de